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Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert beziffert im Falle eines Unfalls den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um kurzfristig ein ähnliches und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei wird der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls zugrunde gelegt. Im Gegensatz zum Marktwert wird beim Wiederbeschaffungswert in erster Linie der gewerbliche Handel berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet daher immer eine (voraussichtliche) Wertminderung.

Kfz Gutachter Billmann

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger

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Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

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