Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beziffert im Falle eines Unfalls den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um kurzfristig ein ähnliches und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei wird der Wert zum Zeitpunkt des Unfalls zugrunde gelegt. Im Gegensatz zum Marktwert wird beim Wiederbeschaffungswert in erster Linie der gewerbliche Handel berücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet daher immer eine (voraussichtliche) Wertminderung.