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Unfall gehabt? Wir sind für Sie da – unabhängig & in der ganzen Region Rhein-Neckar.

Kfz Unfallgutachten

  • unabhängiger Unfallgutachter
  • Kfz Gutachten nach Unfall – Vor-Ort
  • Mit einem Besuch alles erledigen!
Kfz Gutachter Billmann

KFZ-Gutachter Billmann

Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.

Als Unfallgeschädigter haben Sie viele Rechte. Diese beinhalten:

Die Abwicklung eines Unfalls mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann aus verschiedenen Gründen frustrierend sein, deshalb ist es am wichtigsten Ihr Recht auf ein unabhängiges Kfz Gutachten wahrzunehmen. Dies ist ein wichtiger Faktor, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren Schaden fair entschädigt werden.

Das Team von Kfz-Gutachter Billmann erfasst die volle Schadenshöhe und empfiehlt Ihnen bei Bedarf jederzeit gerne einen Fachanwalt. Sie stellen auch sicher, dass die gegnerische Versicherungsgesellschaft Ihre Kosten übernimmt.  

Die Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Sachverständiger kann Ihnen helfen, Kopfschmerzen zu vermeiden und Ihren Schaden vollumfänglich zu erfassen. Wenn Sie sich in der Rhein-Neckar-Region befinden, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen.

  • Nutzungsausfall

Ob Totalschaden oder Kleinreparatur: Wer sein Auto nicht nutzen kann, hat in dieser Zeit Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

  • Mietwagen

Wenn Ihr Auto nach einem Unfall repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, um weiterhin mobil unterwegs zu sein.

  • Anwaltskosten

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Sie als Geschädigter für die Anwaltskosten aufzukommen haben. Im Gegenteil, die schuldige Partei ist für die Anwaltskosten und etwaige Vergleiche verantwortlich.

  • Bargeld statt Reparatur

Sie können sich die Schadenssumme auszahlen lassen, wenn Sie die Reparatur selbst durchführen lassen oder gar nicht reparieren.

  • Wertminderung

Jeder Unfall, der einem Auto passiert, mindert dessen Wert. Als Geschädigter steht Ihnen diese Wertminderung zu. Ihr Gutachter wird dies berücksichtigen.

In 5 Schritten zum sicheren Gutachten

1. Kontakt aufnehmen
24/7 unter 06205 2553111 erreichbar

2. Begutachtung 30 – 120 Minuten
Vor-Ort Begutachtung & Dokumentation (In unserer Werkstatt oder am Unfallort)

3. Kfz-Gutachten
Ich erstelle ihr belastbares Gutachten innerhalb 1–2 Tagen

4. Versand des Unfallgutachtens ggf. an den Anwalt
Mit unserem Team aus Anwalt, Gutachter und Werkstatt brauchen Sie sich um Fristen und Schadenskürzung keine Sorgen machen. Lehnen Sie sich zurück!

5. Auszahlung oder Reparatur?
Je nach Szenario und Ihrem persönlichen Wunsch können Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, ist das Letzte, worüber Sie sich Sorgen machen wollen, dass Sie bei der Auszahlung Ihrer Schadenssumme zu kurz kommen.

Bis zu einer Schadenshöhe von 750 € reicht ein Kostenvoranschlag aus. Auch dies können Sie bei mir in Auftrag geben und auch hier werde ich mich bezüglich meines Honorars mit der Versicherung auseinandersetzen.

Sollte die Schadenshöhe über 750 € liegen, haben Sie einen Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung (ohne Interesse Dritter) des Schadens. Es ist auch nur sinnvoll Ihren Schaden, den Sie erlitten haben, professionell begutachten zu lassen, um die volle Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung erstatten zu bekommen.

  • Mit einer Schätzung (Kostenvoranschlag), einem ungenügenden Gutachten oder einem Gutachten eines unqualifizierten Gutachters, wird die gegnerische Versicherung die Schadenshöhe anfechten und ein Rechtsstreit ist sehr wahrscheinlich.

Häufige Fragen an den KFZ Gutachter

Wann benötige ich ein Kfz Gutachten?
Wenn Sie einen Autounfall hatten, bei dem ein Schaden von mehr als 750 Euro entstanden ist, sollten Sie unbedingt ein Kfz-Gutachten erstellen lassen.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für das Gutachten übernehmen.

Die Einholung eines Kfz-Gutachtens ist schnell und einfach und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Auto ordnungsgemäß auf Schäden untersucht wurde. Das Kfz-Gutachten trägt auch dazu bei, dass Sie den vollen Entschädigungsbetrag erhalten, auf den Sie Anspruch haben.
Wie viel kostet ein KFZ-Unfallgutachten?
In der Regel bezahlt ein Unfallgutachten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ab einer Bagatellschadenshöhe von 750 € haben Sie ein Anspruch auf ein unabhängiges KFZ-Gutachten durch einen KFZ Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten, die der Gutachter in Rechnung stellen darf, sind in einer allgemein bindenden Honorartabelle festgelegt.
Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
Bis zu einer Schadenshöhe von 750 € reicht ein Kostenvoranschlag aus. Auch dies können Sie bei mir in Auftrag geben und auch hier werde ich mich bezüglich meines Honorars mit der Versicherung auseinandersetzen. Sollte die Schadenshöhe über 750 € liegen, haben Sie einen Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung (ohne Interesse Dritter) des Schadens. Es ist auch nur sinnvoll Ihren Schaden, den Sie erlitten haben, professionell begutachten zu lassen, um die volle Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung erstatten zu bekommen.

Mit einer Schätzung, einem ungenügenden Gutachten oder einem Gutachten eines unqualifizierten Gutachters, wird die gegnerische Versicherung die Schadenshöhe anfechten und ein Rechtsstreit ist sehr wahrscheinlich.
Unfallgutachten Dauer?
Sie möchten schnellstmöglich Ihren Schaden beglichen haben und ich möchte schnellstmöglich mein Honorar von der Versicherung des Unfallverursachers. Da Sie mit mir im selben Boot sitzen, werde ich schnellstmöglich arbeiten und bin meist innerhalb 48 Stunden mit Ihrem KFZ Gutachten fertig.

Sie möchten die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Jetzt unverbindlich & kostenlos Kontakt aufnehmen

Wie viel kosten ein Unfallgutachten?

Die Kosten eines Unfallgutachtens richten sich nach der Höhe des Unfallschadens. Dabei sind die Kosten ein prozentualer Wert, der mit steigender Schadenshöhe absteigt. Sie müssen etwa bei einem Schaden von 1000 € mit Kosten von ca. 290–350 € (ca. 30 %) rechnen, während bei einem Schaden von 20.000 € die Kosten bei 1500 € (7,5 %) liegen. Geregelt wird dies alles in der Honorartabelle, die Sie hier downloaden können.

Als Unfallgeschädigter müssen Sie sich um diese Kosten keine Sorgen machen, da diese die gegnerische Versicherung bezahlt. Mithilfe der Abtretungsabklärung rechne ich diese Kosten direkt mit der Versicherung ab.

Wer zahlt bei eigenem Verschulden?

Ab einer Schadenssumme von 2000 € übernimmt i.d.R. ihre Kaskoversicherung die Kosten eines Gutachtens.
Die Leistung wird in der Regel nur verweigert, wenn nachweislich Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fristen für ein Unfallgutachten

Die Person, die einen Unfall verursacht hat, sollte diesen spätestens innerhalb von 7 Tagen melden. Einige Policen sehen kürzere Fristen vor, z. B. 3 oder 5 Tage. Dies ist also wichtig zu wissen, wenn Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen Ihres Schadens in Kontakt waren!

Inhalt eines Unfallgutachtens

Bei einem ausführlichen Unfallgutachten wird der KFZ-Sachverständige Ihr Auto akribisch untersuchen und dies auch mithilfe von Bildern dokumentieren,
Anschließend wird basierend auf den Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp, Fahrzeugalter, Laufleistung, Ausstattung usw.) und den dokumentierten Schäden alle Werte eines Gutachtens kalkuliert.

  • Aufnahme der Unfallschäden
  • Berechnung der Reparaturkosten
  • Berücksichtigung weiterer wertrelevanter Faktoren wie die Sonderausstattung oder Tuning
  • Dokumentation von Vorschäden
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Liegt ein Totalschaden vor?
  • Festsetzen der Wertminderung
  • Kalkulation von Wiederbeschaffungswert und Restwert

Auszahlung Ihrer Schadenssumme

Ja, das Gesetz (§ 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Deutschland sieht die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung vor. Das bedeutet, dass Sie sich einen Unfallschaden inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung auszahlen lassen können, nicht aber die Mehrwertsteuer. Ich werde mit Ihnen alle Vorteile und Nachteile besprechen, die sich für Ihren Fall ergeben, wenn es darum geht, den Schaden fiktiv abzurechnen!

1130% RegelDie 130-Prozent-Regel ist ein Gesetz, das festlegt, wie viel eine Versicherungsgesellschaft für die Reparatur …FFiktive SchadensabrechnungFiktive Schadensregulierung:  Nach § 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs können Sie die Netto-Schadenssumme auch …MMerkantile WertminderungDie merkantile Wertminderung drückt den Differenzbetrag zwischen zwei baugleichen Autos aus, wenn eines davon …MMietwagenIm Falle eines Unfalls ist es wichtig zu wissen, auf welchen Mietwagen Sie Anspruch haben. …NNutzungsausfallentschädigungWenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Ihr Auto beschädigt wird, haben Sie möglicherweise …RReparaturbestätigungEine Reparaturbestätigung ist ein förmliches Dokument, das als Nachweis dafür dient, dass eine Reparatur ordnungsgemäß …RReparaturdauerDie Reparaturdauer ist die Zeit, die benötigt wird, um ein beschädigtes oder defektes Fahrzeug zu …RRestwertBei der Ermittlung des Restwertes berücksichtigt der Gutachter die Marke, das Modell, das Alter, den …SSchadensabwicklungDie Schadensabwicklung bezieht sich auf den Prozess, der nach einem Schadensereignis, wie etwa einem Unfall …SSchadensminderungspflichtDie Schadensminderungspflicht ist die Pflicht, die auf jemanden lastet, der für einen Schaden verantwortlich ist, …SSchmerzensgeldSchmerzensgeld ist ein Schadenersatz, der von einem Schädiger an eine Person gezahlt wird, die zuvor …TTechnische WertminderungDie technische Wertminderung ist der Verlust an Wert, den ein Fahrzeug aufgrund von Alter, …UUPE ErsatzteilaufschlagUPE steht für "Unverbindliche Preisempfehlung" und bezieht sich auf den Preis, zu dem ein …WWiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert beziffert im Falle eines Unfalls den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um …WWiederherstellungswertDer Wiederherstellungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein beschädigtes oder zerstörtes Fahrzeug wieder …WWirtschaftlicher TotalschadenEin wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden an einem Fahrzeug, bei dem die Kosten für …

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