Unfallgutachter Billmann

kfz gutachter billmann

Kfz Unfallgutachten

  • unabhängiger Unfallgutachter
  • Kfz Gutachten nach Unfall – Vor-Ort
  • Mit einem Besuch alles erledigen!
Kfz Gutachter Billmann

KFZ-Gutachter Billmann

Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.

Als Unfallgeschädigter haben Sie viele Rechte. Diese beinhalten:

Die Abwicklung eines Unfalls mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann aus verschiedenen Gründen frustrierend sein, deshalb ist es am wichtigsten Ihr Recht auf ein unabhängiges Kfz Gutachten wahrzunehmen. Dies ist ein wichtiger Faktor, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren Schaden fair entschädigt werden.

Das Team von Kfz-Gutachter Billmann erfasst die volle Schadenshöhe und empfiehlt Ihnen bei Bedarf jederzeit gerne einen Fachanwalt. Sie stellen auch sicher, dass die gegnerische Versicherungsgesellschaft Ihre Kosten übernimmt.  

Die Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Sachverständiger kann Ihnen helfen, Kopfschmerzen zu vermeiden und Ihren Schaden vollumfänglich zu erfassen. Wenn Sie sich in der Rhein-Neckar-Region befinden, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen.

  • Nutzungsausfall

Ob Totalschaden oder Kleinreparatur: Wer sein Auto nicht nutzen kann, hat in dieser Zeit Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

  • Mietwagen

Wenn Ihr Auto nach einem Unfall repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, um weiterhin mobil unterwegs zu sein.

  • Anwaltskosten

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass Sie als Geschädigter für die Anwaltskosten aufzukommen haben. Im Gegenteil, die schuldige Partei ist für die Anwaltskosten und etwaige Vergleiche verantwortlich.

  • Bargeld statt Reparatur

Sie können sich die Schadenssumme auszahlen lassen, wenn Sie die Reparatur selbst durchführen lassen oder gar nicht reparieren.

  • Wertminderung

Jeder Unfall, der einem Auto passiert, mindert dessen Wert. Als Geschädigter steht Ihnen diese Wertminderung zu. Ihr Gutachter wird dies berücksichtigen.

In 5 Schritten zum sicheren Gutachten

1. Kontakt aufnehmen
24/7 unter 06205 2553111 erreichbar

2. Begutachtung 30 – 120 Minuten
Vor-Ort Begutachtung & Dokumentation (In unserer Werkstatt oder am Unfallort)

3. Kfz-Gutachten
Ich erstelle ihr belastbares Gutachten innerhalb 1–2 Tagen

4. Versand des Unfallgutachtens ggf. an den Anwalt
Mit unserem Team aus Anwalt, Gutachter und Werkstatt brauchen Sie sich um Fristen und Schadenskürzung keine Sorgen machen. Lehnen Sie sich zurück!

5. Auszahlung oder Reparatur?
Je nach Szenario und Ihrem persönlichen Wunsch können Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder es in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, ist das Letzte, worüber Sie sich Sorgen machen wollen, dass Sie bei der Auszahlung Ihrer Schadenssumme zu kurz kommen.

Bis zu einer Schadenshöhe von 750 € reicht ein Kostenvoranschlag aus. Auch dies können Sie bei mir in Auftrag geben und auch hier werde ich mich bezüglich meines Honorars mit der Versicherung auseinandersetzen.

Sollte die Schadenshöhe über 750 € liegen, haben Sie einen Anspruch auf eine unabhängige Begutachtung (ohne Interesse Dritter) des Schadens. Es ist auch nur sinnvoll Ihren Schaden, den Sie erlitten haben, professionell begutachten zu lassen, um die volle Schadenshöhe von der gegnerischen Versicherung erstatten zu bekommen.

Mit einer Schätzung (Kostenvoranschlag), einem ungenügenden Gutachten oder einem Gutachten eines unqualifizierten Gutachters, wird die gegnerische Versicherung die Schadenshöhe anfechten und ein Rechtsstreit ist sehr wahrscheinlich.

Häufige Fragen an den KFZ Gutachter

Sie möchten die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

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Wie viel kosten ein Unfallgutachten?

Die Kosten eines Unfallgutachtens richten sich nach der Höhe des Unfallschadens. Dabei sind die Kosten ein prozentualer Wert, der mit steigender Schadenshöhe absteigt. Sie müssen etwa bei einem Schaden von 1000 € mit Kosten von ca. 290–350 € (ca. 30 %) rechnen, während bei einem Schaden von 20.000 € die Kosten bei 1500 € (7,5 %) liegen. Geregelt wird dies alles in der Honorartabelle, die Sie hier downloaden können.

Als Unfallgeschädigter müssen Sie sich um diese Kosten keine Sorgen machen, da diese die gegnerische Versicherung bezahlt. Mithilfe der Abtretungsabklärung rechne ich diese Kosten direkt mit der Versicherung ab.

Wer zahlt bei eigenem Verschulden?

Ab einer Schadenssumme von 2000 € übernimmt i.d.R. ihre Kaskoversicherung die Kosten eines Gutachtens.
Die Leistung wird in der Regel nur verweigert, wenn nachweislich Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fristen für ein Unfallgutachten

Die Person, die einen Unfall verursacht hat, sollte diesen spätestens innerhalb von 7 Tagen melden. Einige Policen sehen kürzere Fristen vor, z. B. 3 oder 5 Tage. Dies ist also wichtig zu wissen, wenn Sie mit einer Versicherungsgesellschaft wegen Ihres Schadens in Kontakt waren!

Inhalt eines Unfallgutachtens

Bei einem ausführlichen Unfallgutachten wird der KFZ-Sachverständige Ihr Auto akribisch untersuchen und dies auch mithilfe von Bildern dokumentieren,
Anschließend wird basierend auf den Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp, Fahrzeugalter, Laufleistung, Ausstattung usw.) und den dokumentierten Schäden alle Werte eines Gutachtens kalkuliert.

  • Aufnahme der Unfallschäden
  • Berechnung der Reparaturkosten
  • Berücksichtigung weiterer wertrelevanter Faktoren wie die Sonderausstattung oder Tuning
  • Dokumentation von Vorschäden
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Liegt ein Totalschaden vor?
  • Festsetzen der Wertminderung
  • Kalkulation von Wiederbeschaffungswert und Restwert

Auszahlung Ihrer Schadenssumme

Ja, das Gesetz (§ 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Deutschland sieht die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung vor. Das bedeutet, dass Sie sich einen Unfallschaden inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung auszahlen lassen können, nicht aber die Mehrwertsteuer. Ich werde mit Ihnen alle Vorteile und Nachteile besprechen, die sich für Ihren Fall ergeben, wenn es darum geht, den Schaden fiktiv abzurechnen!

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