Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Ihr Auto beschädigt wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs. Diese Entschädigung soll dazu beitragen, die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel zu decken, während Ihr Auto repariert wird. In den meisten Fällen wird die Entschädigung für den Nutzungsausfall von der Versicherungsgesellschaft des schuldigen Fahrers gezahlt. Um diese Art von Entschädigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen zusätzliche Kosten entstanden sind, weil Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht benutzen konnten. Wenn Sie z. B. ein Taxi nehmen oder ein Auto mieten mussten, können Sie diese Kosten in Ihren Anspruch einbeziehen. In einigen Fällen kann die Nutzungsausfallentschädigung auch die Kosten für entgangenen Lohn abdecken, wenn Sie nicht arbeiten konnten, weil Sie keine Möglichkeit hatten, zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Wenn Sie eine Entschädigung für Nutzungsausfall beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie genaue Aufzeichnungen über alle zusätzlichen Kosten führen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Reden Sie mit uns, dem Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens, damit Ihre Rechte gewahrt werden!

Kfz Gutachter Billmann

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger

Ihr Kfz-Sachverständiger

Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.

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