Mietwagen

Im Falle eines Unfalls ist es wichtig zu wissen, auf welchen Mietwagen Sie Anspruch haben. Generell haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn sie täglich mehr als 20 Kilometer zurücklegen. Des Weiteren gilt als Faustregel, dass der Mietwagen ein vergleichbares Modell wie Ihr Fahrzeug sein muss. Wenn Sie zum Beispiel eine Limousine haben, haben Sie Anspruch auf einen Limousinen-Mietwagen. Falls Sie einen Geländewagen haben, haben Sie Anspruch auf einen SUV-Mietwagen. Auch die Größe des Mietwagens muss mit der Ihres eigenen Fahrzeugs vergleichbar sein. Das heißt, wenn Sie eine viertürige Limousine haben, haben Sie keinen Anspruch auf ein zweitüriges Cabrio.

Kfz Gutachter Billmann

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger

Ihr Kfz-Sachverständiger

Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.

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