Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung drückt den Differenzbetrag zwischen zwei baugleichen Autos aus, wenn eines davon einen Unfallschaden hatte. Diese merkantile Wertminderung liegt auch dann vor, wenn das Unfallauto ordnungsgemäß repariert wurde. Auch nach einer Reparatur besteht immer die Möglichkeit eines verborgenen Schadens und potenzielle Käufer haben ein Recht darauf, darüber informiert zu werden. In einigen Fällen, z. B. bei strukturellen Schäden, kann ein verminderter Marktwert vorliegen, selbst wenn die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es daher immer am besten, reparierte Unfallschäden im Kaufvertrag offenzulegen.

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