Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung drückt den Differenzbetrag zwischen zwei baugleichen Autos aus, wenn eines davon einen Unfallschaden hatte. Diese merkantile Wertminderung liegt auch dann vor, wenn das Unfallauto ordnungsgemäß repariert wurde. Auch nach einer Reparatur besteht immer die Möglichkeit eines verborgenen Schadens und potenzielle Käufer haben ein Recht darauf, darüber informiert zu werden. In einigen Fällen, z. B. bei strukturellen Schäden, kann ein verminderter Marktwert vorliegen, selbst wenn die Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es daher immer am besten, reparierte Unfallschäden im Kaufvertrag offenzulegen.

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger
Ihr Kfz-Sachverständiger
Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.
Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.
Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.