Fiktive Schadensabrechnung

Fiktive Schadensregulierung:  Nach § 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs können Sie die Netto-Schadenssumme auch ausgezahlt bekommen, anstelle einer tatsächlichen Reparatur. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen! Bestandteile der fiktiven Schadensabrechnung sind die Reparaturkosten, der Nutzungsausfall, Anwaltskosten und Gutachterkosten. Der Kfz-Gutachter ist in diesem Fall allerdings unerlässlich, um belastbar Ihren Schaden zu dokumentieren. Lassen Sie den Schaden lediglich teilweise reparieren, dann erhalten Sie die Mehrwertsteuer anteilig.

Kfz Gutachter Billmann

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger

Ihr Kfz-Sachverständiger

Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.

Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.

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