Fiktive Schadensabrechnung
Fiktive Schadensregulierung: Nach § 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs können Sie die Netto-Schadenssumme auch ausgezahlt bekommen, anstelle einer tatsächlichen Reparatur. Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen! Bestandteile der fiktiven Schadensabrechnung sind die Reparaturkosten, der Nutzungsausfall, Anwaltskosten und Gutachterkosten. Der Kfz-Gutachter ist in diesem Fall allerdings unerlässlich, um belastbar Ihren Schaden zu dokumentieren. Lassen Sie den Schaden lediglich teilweise reparieren, dann erhalten Sie die Mehrwertsteuer anteilig.

Uwe Billmann
Kfz-Meister & Kfz-Sachverständiger
Ihr Kfz-Sachverständiger
Als zertifizierter und anerkannter Kfz Gutachter werde ich, unabhängig von Versicherungsinteressen, ihr Auto begutachten.
Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung in der Automobilbranche kenne ich mich mit Autos aller Art aus und kann Sie im Umgang mit der gegnerischen Versicherung/Unfallgegner kompetent beraten.
Mein Rund-um-Service erspart Ihnen Kopfschmerzen und Zeit.