130% Regel

Die 130-Prozent-Regel ist ein Gesetz, das festlegt, wie viel eine Versicherungsgesellschaft für die Reparatur eines in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs zahlen muss. Die Regel besagt, dass die Reparaturen auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners durchgeführt werden können, aber nur, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Diese Regel soll die Versicherungsgesellschaften davor schützen, für exorbitante Reparaturen aufkommen zu müssen, und trägt ebenfalls dazu bei, dass das reparierte Fahrzeug verkehrssicher ist. In einigen Fällen kann die 130-Prozent-Regel auch für Fahrzeuge gelten, die durch diverse Wetterlagen oder andere Naturkatastrophen beschädigt wurden. Letztlich soll die Regel sowohl die Versicherungsgesellschaften als auch die Autofahrer davor schützen, teure Reparaturen bezahlen zu müssen.

Nach oben scrollen